Senioren und Behindertengerechtes Wohnen.

Wir sind ein zertifizierter Meister-Betrieb mit Institutionskennzeichen für Alten-
u. behindertengerechtes bauen u. wohnen.

Wir helfen

Wir planen

Wir beraten

Wir führen aus

 

Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen und

beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen. Die Vergabe und

Verwendung des IK ist im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung

vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und

Abrechnungsverfahren festgelegt worden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und wird seit

dem 1. Januar 1989 als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke verwendet (§ 293 SGB V).

Beteiligte Träger der Sozialversicherung sind:

Ortskrankenkassen

Betriebskrankenkassen

Innungskrankenkassen

See-Krankenkasse

Landwirtschaftliche Krankenkassen

Bundesknappschaft

Ersatzkassen

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

Landesversicherungsanstalten

Landwirtschaftliche Alterskassen

Gewerbliche Berufsgenossenschaften einschl. See-Berufsgenossenschaft

Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften

Bundesanstalt für Arbeit

Die Spitzenverbände der am IK-Verfahren beteiligten Stellen haben eine Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI) gebildet, die die Daten des Institutionskennzeichens speichert und den genannten Stellen für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und Zahlungsverkehrs zur Verfügung steht.

Home         Back           weiter