Senioren und Behindertengerechtes Wohnen.
Wir sind ein zertifizierter Meister-Betrieb mit
Institutionskennzeichen für Alten-
u. behindertengerechtes bauen u. wohnen.
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Das Institutionskennzeichen (IK) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen und
beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen, erhalten ein Institutionskennzeichen. Die Vergabe und
Verwendung des IK ist im Februar 1979 von den Spitzenverbänden der Träger der Sozialversicherung
vereinbart worden. Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und
Abrechnungsverfahren festgelegt worden.
Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und wird seit
dem 1. Januar 1989 als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke verwendet (§ 293 SGB V).
Beteiligte Träger der Sozialversicherung sind:
Ortskrankenkassen
Betriebskrankenkassen
Innungskrankenkassen
See-Krankenkasse
Landwirtschaftliche Krankenkassen
Bundesknappschaft
Ersatzkassen
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Landesversicherungsanstalten
Landwirtschaftliche Alterskassen
Gewerbliche Berufsgenossenschaften einschl. See-Berufsgenossenschaft
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Bundesanstalt für Arbeit
Die Spitzenverbände der am IK-Verfahren beteiligten Stellen haben eine Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (SVI) gebildet, die die Daten des Institutionskennzeichens speichert und den genannten Stellen für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und Zahlungsverkehrs zur Verfügung steht.